Am 5. November 2020 erteilte die Invalidenversicherung Kostengutsprache für ein Belastbarkeitstraining in der Institution "E." in F. mit Dauer vom 9. November 2020 bis 31. Januar 2021 (act. 7.2/110). Im Rahmen eines Standortgesprächs vom 26. Januar 2021 lehnte es der Versicherte ab, im Anschluss an das Belastbarkeitstraining an einem Aufbautraining teilzunehmen und forderte stattdessen die Rentenprüfung (act. 7.2/120). Am 5. Februar 2021 erstattete die E. ihren Schlussbericht (act.