B. Im Juli 2018 meldete sich der Versicherte erneut bei der IV zum Leistungsbezug an. Im Anmeldeformular erklärte er, dass seit Mai 2018 wieder Beschwerden im Bereich der Schulter rechts bzw. der Halswirbel-Bandscheiben bestünden (7.2/41). In einer Stellungnahme vom 18. Juli 2018 betrachtete der RAD die angestammte Tätigkeit in der Fenstermontage als dauerhaft nicht mehr zumutbar (act. 7.2/44). Ab Oktober 2018 startete der Versicherte einen von der IV finanziell unterstützten Arbeitsversuch als Werkstattchef bei der C. (act. 7.2/53 f; act. 7.2/58 f.). Dieser dauerte zunächst bis zum 10. Februar 2019.