Seite 2 gegeben (act. 7.2/18). Mit Schreiben vom 4. Juni 2015 gewährte die IV-Stelle dem Versicherten Frühinterventionsmassnahmen in Form von Arbeitsplatzerhalt (act. 7.2/19). Ab April 2016 übte der Versicherte seine Tätigkeit als Fenstermonteur wieder zu einem 100 %- Pensum aus (vgl. act. 7.2/28). Die IV-Stelle erklärte am 25. September 2017 die beruflichen Massnahmen für abgeschlossen, unter Verweis darauf, der Versicherte habe einen vollumfänglichen Arbeitsplatzerhalt realisieren können (act. 7.2/39).