Sachverhalt A. Der am xx. xx 1962 geborene A. (nachfolgend: der Versicherte oder Beschwerdeführer), meldete sich im März 2015 zum Bezug von Leistungen der Invalidenversicherung an (act. 7.2/1). Die IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden (nachfolgend: IV-Stelle oder Vorinstanz) tätigte die erwerblichen und medizinischen Abklärungen. Diese ergaben namentlich, dass der Versicherte im Rahmen seiner Tätigkeit als Fenstermonteur am 23. September 2014 einen Arbeitsunfall erlitten hatte;