In besagten Schreiben wies Dr. I. darauf hin, dass er bei der Beschwerdeführerin eine ausgeprägte kombinierte Persönlichkeitsstörung diagnostiziert habe; je für sich allein genommen seien die Diagnosen einer selbstunsicheren, einer negativistischen, einer depressiven und einer paranoiden Persönlichkeitsstörung sowie einer emotional instabilen Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typ zu stellen. Das Denken, Fühlen, Wahrnehmen und Verhalten der Beschwerdeführerin sei auf der Basis einer grossen emotionalen Instabilität von grosser Selbstunsicherheit, Depressivität, negativer Selbst- und Weltsicht sowie dem Erleben von Bedrohungen gekennzeichnet.