 Die Beschwerdeführerin war dem Rat von Dr. D. im Bericht vom 29. April 2013 gefolgt und hatte eine Psychotherapie bei Dipl. Psych. S./Dr. R. angetreten, die dann allerdings schon nach kurzer Zeit wieder abgebrochen werden musste, weil sie nicht mehr zu den Terminen erschien (IV-act. 51 und 72). Der Gutachter verweist in diesem Zusammenhang – ohne vertiefte Stellungnahme dazu – auf den Bericht vom 12. Juni 2014 (IV-act. 87), wo die Behandler als vorläufige Diagnose den Verdacht auf Angst und depressive Störung gemischt aufgeführt hatten. Dr. Q. hielt im Gutachten dazu fest, diese Diagnose sei "nachvollziehbar gestellt" (IV-act. 179, S. 25).