43, S. 2 unten). Offenbar bestanden aber aus Sicht des behandelnden Hausarztes (der angibt, er selber habe bloss Bagatellen behandelt) zumindest gewisse Hinweise auf psychische Beeinträchtigungen, ansonsten hätte sich die Frage einer psychiatrischen Behandlung gar nicht gestellt. Anhaltspunkte für eine beeinträchtigte psychische Gesundheit stellte schliesslich auch der RAD-Arzt bei seiner Untersuchung der Beschwerdeführerin fest und empfahl ausdrücklich eine "psychotherapeutische Aufarbeitung der zurückliegenden Traumata und der heutigen fehlenden Möglichkeit, eigene Kinder zu empfangen" (IV-act. 43, S. 4).