Diese habe ergeben, dass die Kriterien für eine emotional-instabile Persönlichkeitsstörung erfüllt seien. Es wurde berichtet, dass während der diagnostischen Sitzungen deutlich geworden sei, dass die Beschwerdeführerin durch ihre emotional-instabile Persönlichkeitsstörung vor dem Hintergrund emotionaler Vernachlässigung in der Kindheit massive Schwierigkeiten habe, sich in einer therapeutischen Beziehung zu öffnen. Sobald eine therapeutische Beziehung vertrauter werde, entstehe innerlich eine starke Angst, emotional im Stich gelassen zu werden.