Dass eine umfassende und abschliessende Diagnostik auch während dieser ambulanten Behandlung im Jahr 2018 unter den gegebenen Umständen gar nicht möglich war, ist nachvollziehbar. Entsprechend blieben daher in beiden Berichten die dem letzten Austrittsbericht entnommenen Eintrittsdiagnosen angeführt, ohne nähere Erklärungen dazu. Aus den Berichten geht aber hervor, dass die Behandler schon damals die mangelnde Compliance explizit als krankheitsbedingt einordneten und von psychischen Störungen berichteten, ohne diese bei den eingangs erwähnten Diagnosen aufzunehmen.