Aus dem Schlussbericht vom 10. Oktober 2018 (IV-act. 170) ist schliesslich ersichtlich, dass die Beschwerdeführerin ihre Termine bei der Psychologin ab Juni gar nicht mehr wahrgenommen habe und nach den Sommerferien von anfangs bis Mitte Juli sei der Wiedereinstieg in die Tagesklinik schliesslich nicht mehr gelungen, weshalb die Behandlung abgebrochen worden sei.