da sich das Schreiben im Übrigen auf die Angabe der aktuellen Medikation beschränkte, wurden allerdings keine weiteren Angaben dazu gemacht. Die beiden ausführlicheren Verlaufsberichte nennen eingangs – unverändert und ohne nähere Ausführungen dazu – die bereits im Austrittsbericht vom 22. Dezember 2017 (IV-act. 147) angeführten Diagnosen, welche im Rahmen der Behandlung der Beschwerdeführerin aufgrund ihrer Selbstzuweisung infolge zunehmender depressiver Störung gestellt worden waren. Aus den Berichten ergibt sich klar, dass keine stabile Behandlungssituation erreicht werden konnte: