147, S. 4). Diese bereits damals von den Behandlern explizit gemachten Feststellungen passen durchaus ins Bild der später diagnostizierten Persönlichkeitsstörung.  Über die ambulante Behandlung im Zeitraum vom 19. Februar bis 24. September 2018 liegen zwei Berichte sowie ein Schreiben an den Hausarzt der Beschwerdeführerin vom