Im Schlussbericht wurde über psychische Schwierigkeiten bereits in der Kindheit der Beschwerdeführerin berichtet. So heisst es dort, die Beschwerdeführerin habe im Alter von 9 Jahren eine schwierige Zeit durchlebt und schon davor sowie auch danach unter chronischer Traurigkeit gelitten ("Scheidung der Eltern, Gefühl des Ausgeschlossen-Seins im Schwesternverbund, Gefühl von Ungeliebt-Sein, Gefühl von Unverstanden-Sein"); klärenden Gesprächen mit der Familie stünden jedoch stets die Angst vor Ablehnung und Beziehungsverlust entgegen.