 Der stationäre Aufenthalt der Beschwerdeführerin im K. Ende 2017 erfolgte aufgrund einer schweren depressiven Episode. Das Behandlungsprogramm war in erster Linie auf eine Stabilisierung der rezidivierenden depressiven Störung gerichtet, eine vertiefte Diagnostik und insbesondere Abklärung anderer psychischer Störungen stand nicht im Vordergrund. Bei den Eintrittsdiagnosen wurden auch schon damals "akzentuierte Persönlichkeitszüge mit emotional instabilen Zügen" angeführt. Im Schlussbericht wurde über psychische Schwierigkeiten bereits in der Kindheit der Beschwerdeführerin berichtet.