, Sitzen maximal 90 Min., Heben und Tragen von Lasten vom Boden auf Tischhöhe maximal 8 kg, nicht repetitiv. Keine Tätigkeiten in Zwangshaltungen der Wirbelsäule, keine Tätigkeiten mit Sturzgefahr (IV-act. 179, S. 7). In Tätigkeiten, welche diesen Anforderungen genügen, bestehen in körperlicher Hinsicht keine Einschränkungen der Beschwerdeführerin bzw. eine volle Arbeitsfähigkeit.