2.1 Die im Zusammenhang mit den hier in Frage stehenden, geltend gemachten Leistungsansprüchen gegenüber der Invalidenversicherung relevanten Begriffe werden im ATSG wie folgt definiert: Arbeitsunfähigkeit ist die durch eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit bedingte, volle oder teilweise Unfähigkeit, im bisherigen Beruf oder Aufgabenbereich zumutbare Arbeit zu leisten. Bei langer Dauer wird auch die