Von der Anordnung einer mündlichen Verhandlung und von der Durchführung eines zweiten Schriftenwechsels wurde abgesehen (act. 8 und 9) und die Streitsache direkt zur Beratung an der Sitzung der dritten Abteilung des Obergerichts vom 30. Mai 2023 traktandiert. Seite 8 Erwägungen 1. Formelles