Seite 7 H. Im Rahmen der anschliessend in die Wege geleiteten Prüfung allfälliger Rentenansprüche forderte die Vorinstanz vor einer erneuten Anfrage beim RAD aktuelle Unterlagen bei den die Beschwerdeführerin behandelnden Ärztinnen und Ärzten an (IV-act. 252 ff.). Im RAD-Bericht vom 6. September 2021 (IV-act. 275) erklärte Dr. L., angesichts des Behandlungsverlaufs könne davon ausgegangen werden, dass bei der Beschwerdeführerin keine psychischen oder körperlichen Erkrankungen mit Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit in einer adaptierten Tätigkeit vorliegen würden;