G. Hierauf erteilte die Vorinstanz der Beschwerdeführerin am 8. Februar 2019 eine Kostengutsprache für die Beratung und Unterstützung bei der Stellensuche (IV-act. 183). Auf Antrag des Berufsberaters wurde ein sechsmonatiges Job-Coaching bei der N. aufgegleist (IV-act. 191 ff.). Nach verschiedenen Startschwierigkeiten und diversen unentschuldigt verpassten Coaching-Terminen präsentierte sich die Beschwerdeführerin gemäss Rückmeldung des Job Coach vom 6. Juni 2019 vorübergehend als zuverlässig, flexibel und engagiert (IV-act. 201).