Seite 6 Möglichkeiten, die aktuell nicht vorhandene Compliance der Beschwerdeführerin zu verbessern, so etwa, indem ihr geholfen werde, ihren Wunsch nach einer Berufsausbildung, die mit Tieren zu tun habe, zu verwirklichen (IV-act. 179, S. 29) oder durch die Sicherstellung einer guten Betreuung und Begleitung (IV-act. 179, S. 37); letztlich sei die Compliance aber von der Grundeinstellung der Beschwerdeführerin abhängig (IV-act. 179, S. 46).