Heben und Tragen von Lasten vom Boden auf Tischhöhe maximal 8 kg, nicht repetitiv, keine Tätigkeiten in Zwangshaltungen der Wirbelsäule und mit Sturzgefahr. Es sei hervorzuheben, dass geeignete und zumutbare medizinische Massnahmen bezüglich Osteoporose und Ovarialinsuffizienz zu einer Verbesserung der Arbeitsfähigkeit führen könnten (IV-act. 179, S. 7). Die neuropsychologischen Leistungen wurden zwar als leicht beeinträchtigt eingestuft, die Funktionsfähigkeit im Alltag und jene in Berufen ohne hohe kognitive Anforderungen sei dadurch aber nicht eingeschränkt (IV-act. 179, S. 69). Die Gutachter sahen verschiedene