Das die Disziplinen Psychiatrie und Psychotherapie, Allgemeine Innere Medizin, Neuropsychologie, Orthopädie und Endokrinologie/Diabetologie umfassende Gutachten wurde, nach persönlichen Untersuchungen der Beschwerdeführerin am 11. und 19. Dezember 2018, am 30. Januar 2019 abgegeben (IV-act. 179). Die Gutachter gelangten in der interdisziplinären Konsensbeurteilung zum Schluss, die antriebs- und perspektivlos wirkende sowie derzeit keine Medikamente einnehmende Beschwerdeführerin sei "aus Gründen, die sich medizinisch nicht erklären lassen, nicht compliant" (IV-act. 179, S. 6 Ziff. 4.1 in fine).