Seite 5 Symptome, akzentuierte Persönlichkeitszüge mit emotional instabilen Zügen, soziale Phobien und schädlicher Gebrauch von Cannabinoiden erwähnt. Die Beschwerdeführerin wurde schliesslich in stabilisiertem Zustand zur ambulanten Weiterbehandlung entlassen (IVact. 147). Dr. J. gelangte in ihrer Einschätzung vom 5. Januar 2018 (IV-act. 148) zum Schluss, eine abschliessende Beurteilung der Arbeitsfähigkeit sei weiterhin nicht möglich, da durch medizinische Massnahmen eine weitere Verbesserung zu erwarten sei;