Die Vorinstanz wandte sich in der Folge an den RAD zur Klärung, ob anhand der vorhandenen Unterlagen plausibel nachvollziehbar sei, dass sich der Gesundheitszustand mit möglichem Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit verändert habe. In der Antwort von RAD-Ärztin Dr. J. vom 29. November 2017 (IV-act. 142) wurde diese Frage bejaht und festgehalten, es sei medizinisch plausibel nachvollziehbar, dass sich der Gesundheitszustand und die Arbeitsfähigkeit in den letzten Jahren verschlechtert hätten; mangels bisheriger abschliessender versicherungsmedizinischer Beurteilung der Arbeitsfähigkeit gebe es allerdings auch gar keine medizinische Referenzlage.