Gerne möchte ich eine erneute Berufswahlsuche anregen." Daraufhin leitete die Vorinstanz eine vierwöchige berufliche Abklärung bei der F. ein (IV-act. 75 ff.), woraus sich ergab, dass für die Beschwerdeführerin insbesondere eine Lehre als Logistikerin geeignet wäre, welche zum Beispiel im G. absolviert werden könnte. Da sie lieber etwas mit Tieren mache, wäre auch tiermedizinische Praxisassistentin eine Option, wobei solche Ausbildungsplätze nur im ersten Arbeitsmarkt angeboten würden (IV-act. 83 und 87).