Gemäss RAD-Antwort vom 23. April 2014 (IV-act. 74) sei "aus arbeitsmedizinischer Sicht […] eine Berufstätigkeit im Detailhandelsverkauf mit der Belastungslimitation des Rückens und des Kniegelenkes (bzw. nun wieder der Achillessehne) nicht optimal. Eine eher wechselbelastende Tätigkeit wäre sinnvoller. Nach wie vor präferiere ich eine Ausbildung in der freien Wirtschaft. Gerne möchte ich eine erneute Berufswahlsuche anregen."