Seite 3 Als sich die Beschwerdeführerin danach für einen Ausbildungsplatz im freien Arbeitsmarkt bewerben wollte, blieben ihre Bemühungen erfolglos. Zur Klärung der Frage, ob sie im freien Arbeitsmarkt überhaupt einsetzbar wäre, erkundigte sich die Vorinstanz zunächst beim RAD, ob eine Ausbildung im Detailhandel aus medizinischer Sicht überhaupt zielführend sei. Gemäss RAD-Antwort vom 23. April 2014 (IV-act.