A. Die am xx.xx.1989 geborene A. (nachfolgend: Beschwerdeführerin) wurde von ihren Eltern im April 1991 nach einer Operationsindikation infolge Hydronephrose links mit Ureterabgangsstenose und Reflux bei der IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden (nachfolgend: Vorinstanz) zum Leistungsbezug für Minderjährige angemeldet. In der Folge wurden ein Geburtsgebrechen anerkannt und verschiedene medizinische Massnahmen von der Invalidenversicherung übernommen (IV-act. 1.1).