Seite 10 und andere für Bruxismus, doch ändert dies gemäss den vorstehenden Erwägungen letztlich nichts daran, dass die Oligosalie die erosiven Defekte offenbar kaum beeinflusst hatte und etwelche Bruxismusschäden nicht als Ausdruck einer schweren psychischen Erkrankung qualifiziert werden können.