Namentlich war damals der Einfluss der Oligosalie auf die Zahnschäden unklar. Ebenso offen erschien, ob bei der Beschwerdeführerin ein Bruxismus vorlag bzw. damit im Zusammenhang hängende Zahnschäden gegeben waren, und ob ein solcher Bruxismus kausal auf die bestehende schwere psychiatrische Erkrankung zurückzuführen sei. Die Expertise von Dr. J. liefert nun fundierte und plausible Antworten auf