3.3 a) In Würdigung des Gutachtens von Dr. J. ist festzustellen, dass sich dieses detailliert, sorgfältig begründet und schlüssig präsentiert. Im Urteil des Obergerichts vom 21. Juni 2020 (Verfahren O3V 19 35) hatte sich noch nicht zuverlässig beurteilen lassen, ob die B. eine Kostentragungspflicht trifft hinsichtlich des von der Beschwerdeführerin gemeldeten zahnärztlichen Eingriffes. Namentlich war damals der Einfluss der Oligosalie auf die Zahnschäden unklar.