Die dentalen Erosionen selbst regenerierten sich generell jedoch auch nach einer Operation nicht mehr. Das übliche Protokoll bei Refluxerkrankungen sei zudem zunächst das Verabreichen von Protonenpumpeninhibitoren, sofern die Erkrankung durch Medikation behandelbar zu sein scheine. Erst bei gravierenden Verläufen sei ein operativer Eingriff in Betracht zu ziehen. Es sei deshalb anzunehmen, dass bei der Beschwerdeführerin eine schwere Refluxerkrankung vorgelegen habe, welche die offensichtlichen, erosiven Schäden vor der Operation begünstigt habe.