d) Schliesslich hatte sich der Gutachter zur Frage zu äussern, was seiner Meinung nach im vorliegenden Fall die Hauptursache für die Bisssenkung und die entsprechende notwendige Zahnbehandlung sei. Dr. J. legte diesbezüglich dar, die Hauptursache für die dentalen Defekte bei der Beschwerdeführerin sei nicht klar definierbar. Es handle sich um kombinierte mechanisch- und säurebedingte Schädigungen. Die entsprechenden Diagnosen für den "mechanischen Verschleiss" (Attrition und Abrasion) und "chemischen Verschleiss" (Erosion) seien multifaktoriell bedingt. Einzelne Verschleissmechanismen wirkten selten allein, sondern interagierten miteinander.