7.72). Mit Schreiben vom 5. Januar 2021 zeigte sich die Versicherte mit dem Gutachtervorschlag einverstanden (act. 7.74), woraufhin die B. den entsprechenden Auftrag erteilte. Dr. J. erstattete seine Expertise am 4. Februar 2021 (act. 7.75). Am 13. April 2021 gab die Versicherte eine Stellungnahme dazu ab (act. 7.77). Mit Verfügung vom 5. Juli 2021 wies die B. die beantragte Kostengutsprache ab (act. 7.79), woran sie auch auf erhobene Einsprache hin mit Entscheid vom 11. August 2022 festhielt (act. 7.85).