auch wesentliche motorische und kommunikative Schwächen an den Tag gelegt sowie Kundenbedürfnisse unzureichend erfasst (vgl. E. 4.3). Soweit der Versicherte die negativen Rückmeldungen aus den beruflichen Abklärungen damit begründet, er habe sich dort im Gegensatz zur E. nicht so wohl gefühlt und sei nicht gleichermassen sozial integriert gewesen, ist dem entgegenzuhalten, dass die Aufgabenstellungen in den IV-Abklärungen alltagsnaher sind als die Ausbildung an der E., wo der Beschwerdeführer sich – zumindest