Seite 11 der Regel drei Monate dauere und sowohl die praktischen wie auch die schulischen Leistungen berücksichtige. Es seien gerade diese praktischen Leistungen, deren Ergebnis frühestens im 3. Jahr nach Beginn der praktischen Orientierung feststünden – Praktikumsstelle vorausgesetzt. Gemäss der Einschätzung der Invalidenversicherung werde dies als Zeitpunkt für eine definitive Eignungseinschätzung – welche schulische UND praktische Aspekte beinhalten müsse – als zu spät erachtet (act. 12.2/79.7).