Einen weiteren Tag gefehlt habe er aufgrund von Kopfschmerzen, welche gemäss Angaben seines Vaters eine Reaktion auf niederschlagende Ergebnisse vom Vortag waren. Nach Bekanntgabe des negativen Bescheides im Vorgespräch vom 23. Oktober 2019 habe der Versicherte sehr niedergeschlagen gewirkt und sich über den Vater für die letzten zwei Tage krankgemeldet (act. 12.2/57).