Zudem sei festgestellt worden, dass der Beschwerdeführer Mühe habe, klar und verständlich zu kommunizieren und Kundenbedürfnisse zu erfassen. Als ICT-Fachmann sei dies eine Kernkompetenz. Insgesamt könne weder eine Empfehlung zum Informatiker EFZ, noch zum ICT-Fachmann EFZ abgegeben werden. Dem Beschwerdeführer sei zu empfehlen, sich für weitere Berufsfelder zu öffnen. Im Übrigen habe der Versicherte einen Tag wegen hohem Fieber und Bauchkrämpfen gefehlt. Einen weiteren Tag gefehlt habe er aufgrund von Kopfschmerzen, welche gemäss Angaben seines Vaters eine Reaktion auf niederschlagende Ergebnisse vom Vortag waren.