verwertbar gewesen. Zudem seien Defizite in seinen Lösungsfindungskompetenzen erkennbar gewesen. Die schulischen Tests sowie der Stellwerktest hätten gezeigt, dass seine schulischen Leistungen nicht für eine Ausbildung zum Informatiker EFZ ausreichten. Vor allem in den Bereichen Mathematik und Natur & Technik sei die Lücke zwischen Ressourcen und Anforderungen besonders hoch gewesen. Auch für die Ausbildung zum ICT-Fachmann EFZ seien die schulischen Leistungen des Versicherten noch knapp ungenügend gewesen. Zudem sei festgestellt worden, dass der Beschwerdeführer Mühe habe, klar und verständlich zu kommunizieren und Kundenbedürfnisse zu erfassen.