Seite 10 schulischen wie auch IT-spezifischen Leistungen werde der Start in eine IT-Lehre aktuell als nicht empfehlenswert erachtet (act. 12.2/49). Sinnvoll wäre es, wenn der Versicherte in erster Linie seine schulischen Kenntnisse optimiere. Zudem werde dem Beschwerdeführer das Schnuppern in anderen Bereichen empfohlen, damit er Einblick in weitere Berufe erhalte (act. 7.2/49).