In der Schnupperwoche sei er immer pünktlich gewesen und habe keine Fehlzeiten gehabt. Seine äussere Erscheinung sei stets gepflegt gewesen. Aufgrund seiner ungenügenden fachlichen und schulischen Leistungen könne derzeit keine Empfehlung für eine Ausbildung zum Informatiker EFZ abgegeben werden (act. 12.2/47).