12.2/84, S. 2). Der Versicherte hält sodann auch fest, er fühle sich an der E. sehr wohl und sozial integriert, was im Rahmen der von der Invalidenversicherung durchgeführten beruflichen Abklärungen nicht der Fall gewesen sei; letzteres sei auch der Grund dafür gewesen, dass die Beurteilungen bezüglich Eignung für das Berufsfeld des Informatikers negativ ausgefallen seien. Es sei im Ergebnis nicht Seite 9 einzusehen, warum er seine Ausbildung an der E. abbrechen sollte, um eine nochmalige IV- Abklärung von drei Monaten durchzuführen.