Seite 6 2. 2.1 Der Versicherte bringt zunächst vor, die IV-Stelle habe ihm Akteneinsicht mittels zur Verfügung gestellter DVD gewährt. Nach Durchsicht des betreffenden Dossiers habe er feststellen müssen, dass dieses nicht vollständig sein könne. Es fehlten Protokolle über Gespräche, welche die IV-Stelle mit der Schule F. und den Abklärungsstellen geführt habe.