12.2/112). Die IV-Stelle verfügte schliesslich am 26. Oktober 2021 die Abweisung des Gesuchs um Kostengutsprache für erstmalige berufliche Ausbildung (act. 12.2/113). D. Der Versicherte gelangte hierauf am 30. November 2021 beschwerdeweise ans Versicherungsgericht St. Gallen und stellte das eingangs zitierte Rechtsbegehren. Das angerufene Gericht überwies die Eingabe zuständigkeitshalber an das Obergericht Appenzell Ausserrhoden (act. 2). Die Vernehmlassung der Vorinstanz mit dem Antrag auf Beschwerdeabweisung wurde am 6. Januar 2022 erstattet (act. 11). Der Versicherte machte von dem ihm eingeräumten Recht zur Replik keinen Gebrauch.