Mit Schreiben vom 20. September 2021 teilte die IV-Stelle dem Versicherten mit, sie halte an ihrer bisherigen Einschätzung fest und sie setze ihm eine weitere Frist bis zum 22. Oktober 2021 an, um mitzuteilen, ob er bereit sei, an einer erneuten beruflichen Abklärung teilzunehmen (act. 7.2/100). Der Versicherte antwortete mit Schreiben vom 26. September 2021 und hielt dabei an seinem bisherigen Standpunkt fest, wonach die Ausbildung an der E. für ihn geeignet sei (act. 12.2/105). Weitere Stellungnahmen gab der Versicherte am 14. Oktober 2021 sowie am 22. Oktober 2021 ab (act. 12.2/107; act. 12.2/112).