darin rügte er konkret, es sei nicht nachvollziehbar, weshalb er für die Absolvierung einer dreimonatigen Abklärung aus seiner laufenden Ausbildung genommen werden solle, in der er sehr gute Noten erbringe (act. 7.2/99). Mit Schreiben vom 20. September 2021 teilte die IV-Stelle dem Versicherten mit, sie halte an ihrer bisherigen Einschätzung fest und sie setze ihm eine weitere Frist bis zum 22. Oktober 2021 an, um mitzuteilen, ob er bereit sei, an einer erneuten beruflichen Abklärung teilzunehmen (act.