Seine gezeigten Sozialkompetenzen erlaubten es ihm, sich für diese Ausbildung überzeugend einzubringen. Der Versicherte sei zweifelsfrei ein Lernender, welcher für ein Praktikum im 5. Semester empfohlen werden könne (act. 12.2/93). Am 16. Juli 2021 tätigte die IV-Stelle eine Anfrage beim Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und ersuchte diesen um eine Stellungnahme dazu, ob es aufgrund des Krankheitsbildes des Versicherten möglich sei, dass eine so grosse Diskrepanz zwischen all den Abklärungen und den Ergebnissen der E. bestehe (act.