Als Startdatum wurde der 4. Januar 2021 vorgesehen. Der Versicherte erschien indessen – nach eigenen Angaben krankheitshalber – nicht zu der Massnahme, weshalb diese abgebrochen wurde (act 12.2/79.2). Die SVA St. Gallen gab den Delegationsauftrag am 27. Januar 2021 an die IV-Stelle AR zurück (act. 12.2/79.1). Diese auferlegte dem Versicherten am 9. Februar 2021 eine Mitwirkungspflicht, in dem Sinne, er werde ersucht, bis am 10. März 2021 mitzuteilen, ob er an der Teilnahme an den geplanten Abklärungsmassnahmen interessiert sei (act.