Am 8. September 2020 verfasste die SVA St. Gallen eine Stellungnahme an den Versicherten, wonach die an der E. begonnene Ausbildung aus Sicht der IV nicht angezeigt sei. Um dem Berufswunsch des Versicherten und den gesetzlichen Rahmenbedingungen der IV Rechnung zu tragen, werde eine erneute vertiefte Abklärung im geschützten Rahmen für den Bereich Informatik angeboten. Es stehe dem Versicherten aber auch frei, ohne Unterstützung der Invalidenversicherung die Ausbildung an der E. fortzuführen (act. 7.2/79.7). Der Versicherte zeigte sich einverstanden mit einer neuen Abklärung in der D. Als Startdatum wurde der 4. Januar 2021 vorgesehen.