C. Im Sommer 2020 begann der Versicherte eine vierjährige Ausbildung zum Informatiker EFZ ohne Berufsmaturiat an der Wirtschaftsinformatikschule E. (act. 12.2/69, S. 18). Der Versicherte ersuchte bei der IV am 1. Juli 2020 um Kostenübernahme (act. 12.2/69, S. 2 ff.). Am 7. August 2020 delegierte die IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden die Berufsberatung an die IV-Stelle St. Gallen (act. 7.2/72). Am 8. September 2020 verfasste die SVA St. Gallen eine Stellungnahme an den Versicherten, wonach die an der E. begonnene Ausbildung aus Sicht der IV nicht angezeigt sei.